In diesem Artikel werden die Auswirkungen der HOAI 2021 auf die Honorarkalkulation beschrieben und eine Lösung für die neuen Herausforderungen vorgestellt.

Mit der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum 01.01.2021 wurden gravierende Änderungen im Besonderen für die Honorarvereinbarungen festgelegt.

Die ehemals verbindlichen Mindest- und Höchstsätze, welche bei Vertragsschluss zwingend zu beachten waren, gibt es in der bekannten Form nicht mehr. In der neuen Fassung der HOAI existiert nur noch eine „Auffangregelung“, falls keine Honorarhöhe vor Vertragsschluss definiert wurde. Dann gilt der Basishonorarsatz als vereinbart.

In der Praxis ist also nun zu erwarten, dass – genau wie bei Bauleistungen – für die überwältigende Anzahl an Aufträgen der Angebotspreis das ausschlaggebende Kriterium sein wird. Ein Festhalten an den bisher gültigen Honorartafeln vor dem Hintergrund eines Kompetenzwettbewerbs erscheint für die überwiegende Anzahl der Planungsbüros kaum noch realistisch.

Dieser starke Einschnitt hatte sich bereits in der Vergangenheit angedeutet, wobei das bereits praktizierte Unterschreiten der Tabellenwerte in den Honorartafeln durch Architekten und Ingenieure mit einer entsprechend angepassten Leistung teilweise aufgefangen werden konnte. (weniger Honorar = weniger Leistung)

Das wird nun nicht mehr möglich sein: Auftraggeber werden Honorare vor Beauftragung verhandeln und vereinbaren, so dass sowohl die zu erbringende Leistung als auch die Vergütung hierfür eindeutig definiert sind. Einen Bezug zu den Honorartabellen wird es nur noch in wenigen Ausnahmefällen geben.

Klaus Poppensieker

Klaus Poppensieker
Dipl.-Ing. | Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Experte für Bauprozesssteuerung

www.bauprozess-steuerung.de

Was ist also die Lösung, um weiter erfolgreich am Markt zu agieren?

Wie kann auf diese neue Herausforderung angemessen und nachhaltig reagiert werden? Ein „weiter so“ auf den bisherigen Pfaden ist nicht möglich.

Ein neuer Bezugspunkt für die Preisermittlung könnte die Vereinbarung von Tages- bzw. Stundensätzen werden, wie es in der Praxis bereits für Bauüberwachungstätigkeiten in der Leistungsphase (LPh) 8 der Fall ist oder auch im Bereich der Mengenermittlungen in LPh 6.

Natürlich können Sie sich entscheiden, diese neue Art von Wettbewerb auszuschließen und Ihr Leistungsportfolio zu verringern, sich also gewissermaßen auf Kernkompetenzen zu konzentrieren. Das kann kurzfristig die Situation verbessern, führt mittelfristig wahrscheinlich jedoch zu einem größeren Konkurrenzkampf auf den verbleibenden Gebieten, da Ihre Wettbewerber sicher ähnliche Überlegungen anstellen.

Ein zweiter Ansatz besteht darin, entsprechende Leistungen durch freie Mitarbeiter mit Dienstverträgen abzudecken. Vorteilhaft hierbei ist, dass die Differenz zwischen dem „verkauften“ Stundensatz (Erlös) und dem „eingekauften“ Stundensatz (Kosten) grundsätzlich kalkulierbar ist und somit auch der Gewinn. Nachteilig ist, dass Sie dann selbst den Preiswettbewerb forcieren, mehr Schnittstellen bekommen, kein Unterscheidungskriterium zu Ihrer Konkurrenz mehr besteht und Sie abhängig von den Fähigkeiten Ihrer Nachunternehmer sind. Die allzu bekannten Probleme in der Bauausführung würden Sie somit einholen.

Grundlage einer nachhaltigen, dauerhaften und wirtschaftlichen Lösung ist ein veränderter Blick auf die Leistungskette. Ihr Büro steigert dadurch nicht nur dauerhaft die Wettbewerbsfähigkeit, sondern bekommt auch ein starkes Alleinstellungsmerkmal.

Bisher wurde jede Leistungsphase wirtschaftlich separat betrachtet, selbst wenn das zu negativen Konsequenzen führte:

Der in LPh 6 zu erbringende Aufwand für die Mengenermittlung wurde beispielsweise so optimiert, dass diese Tätigkeit in LPh 8 oft noch zweimal wiederholt werden musste. So wurden zwar in jeder Leistungsphase ein wirtschaftliches Ergebnis erzielt, dass Gesamtergebnis war jedoch oft genug weniger als zufriedenstellend.

Mit der geänderten Denkweise ist die Mengenermittlung nicht mehr nur ein notwendiges Übel für die Ausschreibung, sondern ist die unerlässliche Basis aller nachgelagerten Tätigkeiten und insbesondere für eine komplett neue Betrachtung der Tätigkeiten in LPh 8.

Eine exakte und abrechnungsgenaue Mengenermittlung dient dann als Basis für

  • a)

    eine Produktionsplanung mit Darstellung von Terminen, Kapazitäten und Kosten in einem übersichtlichen Plan. Termine, Kosten und Kapazitäten, welche sonst nie auf einer einheitlichen Basis ermittelt werden, würden somit transparent

  • b)

    das Kostencontrolling über die gesamte Bauphase. Überhöhte Mengen, um Budgetsicherheit zu suggerieren, nicht zur Ausführung gelangende Positionen, etc. gehören der Vergangenheit an. Endlich sind belastbare Aussagen möglich.

  • c)

    für die Abrechnung der Handwerker, wodurch mehrfacher Aufwand zur Mengenermittlung bzw. -prüfung in Ihrem Büro entfällt.

Das Ergebnis sind robuste, wirtschaftliche und sichere Bauabläufe. Sie bieten Ihren Kunden somit nicht nur eine umfangreichere Dienstleistung als Ihre Wettbewerber, Sie können unabhängig von den Honorartabellen der HOAI wirtschaftliche Angebote unterbreiten und Ihre Gewinne steigern. Sie profitieren von wenigen Schnittstellen, erzielen Lerngewinne und bedienen sich einer ausgereiften Technik.



Ergänzung:

Herr Dipl.-Ing. Poppensieker ist ein begeisteter Anwender der Hasenbein-Methode und der Software "HasenbeinPlus" und konnte mit Hilfe unserer Software die Grundlage schaffen für wirtschaftliche und sichere Bauabläufe.


Hasenbein Software GmbH

Steinrieke 38
33034 Brakel-Bellersen

Tel.: +49 (5276) 98487-30
Fax.: +49 (5276) 98487-49
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Empfehlung durch:

namhafter
Bauversicherer


Forschungsauftrag

         

Hasenbein Software GmbH verwendet Cookies, um die Nutzung unserer Webseiten zu verbessern. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Nutzung dieser Cookies einverstanden.